News

Kommen Sie am Sonnabend  den 4.6.2011 um 13 Uhr mit Ihren Kindern zum alljährlichen Treffen, dass das Motto „Ein Himmel voller Luftballons“ trägt...

03.05.2011
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Genetischer Test des Risikos zur Entstehung einer Thrombophilie...

26.03.2011
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Das Team ARLETA

27.01.2011

Die Erreichung und Aufrechterhaltung der Tätigkeitsqualität


Da unser Ziel die Geburt eines gesunden Kindes ist, müssen wir die maximale Qualität aller Prozesse sichern, die in unserer nichtstaatlichen medizinischen Einrichtung durchgeführt werden: Von Ihrem ersten Besuch, über die Keimzellentnahme, Manipulation mit den Embryonen und ihr Lagern bis zur pränatalen Diagnostik zur Ausschließung der Entwicklungsstörungen. Aus diesem Grund sind wir nach der Qualitätsnorm ISO 9001:2008 bei der Gesellschaft BUREAU VERITAS zertifiziert.


  • Zertifizierung ISO 9001:2008

    Durch die Erfüllung der Zertifizierungskriterien bestätigten wir nicht nur unsere fachliche Kompetenz, die stets überprüft wird, sondern auch die Objektivität und Unabhängigkeit für die Durchführung unserer Tätigkeiten. Zur Zertifizierung QMS (Quality Management System) hat sich die Gesellschaftsleitung freiwillig entschieden. Die Aufrechterhaltung und Verbesserung der QMS wird bei der Systemzertifizierung und bei den Aufsichtsauditen regelmäßig nachgeprüft. Eine direkte Folge der Einführung vom Qualitätssystem war eine Erfolgserhöhung bei der Schwangerschaftserreichung mithilfe des Embryotransfers sowie eine wachsende Zufriedenheit der Kunden bei der Minimalisierung der Fehlerrate (Unstimmigkeiten) während der Tätigkeit. Auch Sie, unsere Klienten, sind ein Systembestandteil der Qualitätskontrolle: Sie können Ihre Meinung in der Form eines Vorschlags, einer Anmerkung oder einer Beschwerde äußern. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Mitmachen.


    Ein Bestandteil des Managementsystems ist das Qualitäts- und Sicherheitsmanagement der menschlichen Geweben und Zellen (LTB), das auf so eine Art und Weise gewähreistet wird, dass es mit den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik und der Europäischen Union übereinstimmt (Geweberichtlinie). Im Sinne dieser Rechtsvorschriften erfüllen wir strenge Forderungen, die durch das Gesetz Nr. 296/2008 GBl. über die Qualitäts- und Sicherheitssicherung der menschlichen Geweben und Zellen, die zur Anwendung bei einem Menschen bestimmt sind, definiert werden, und zwar im Sinne der späteren Vorschriften und anschließenden Bekanntmachungen.